Berechnung des Renteneintrittsalters

Renteneintrittsalter berechnenDank den Fortschritten in der medizinischen Versorgung erreichen Menschen ein viel höheres Alter. Das hat allerdings enorme Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Rentenversicherungen. Dazu kommen die Veränderungen am Arbeitsmarkt. Viele Arbeitnehmer müssen sich mit Niedriglöhnen begnügen und können die älteren Generationen nicht mehr finanziell unterstützen. Damit die arbeitende Bevölkerung entlastet werden kann, wird das Rentenalter dementsprechend mit angepasst.

Beim Renteneintrittsalter in Deutschland gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Regelungen. Spezielle Regelungen haben beispielsweise langjährig Versicherte und Schwerbehinderte. In den letzten Jahren wurde die Altersgrenze nach und nach ein wenig angehoben. Grundsätzlich gilt seit 2018, dass die Altersrente sowohl bei Frauen als auch Männern mit 67 Jahren angetreten werden kann.

Der Renteneintrittsalter-Rechner

Mit unserem Renteneintrittsalter-Rechner können Sie problemlos und schnell ermitteln, wann Sie frühestens ihre Altersrente antreten können. Dazu genügt es, dass Sie Ihr Geburtsdatum eingeben. Bitte nutzen Sie das Format Tag und Monat jeweils zwei Ziffern sowie das Jahr (vier Ziffern), jeweils getrennt durch einen Punkt: TT.MM.JJJJ 

Geburtstag (dd.mm.yyyy)  



Betätigen Sie anschließend die Taste „Berechnen” und das konkrete Datum für den Antritt Ihrer Altersrente wird angegeben. 

Ein Beispiel: Wenn Sie am 1. März 1959 geboren wurden, geben Sie ein: 01.03.1959

Als Ergebnis erhalten Sie: „Das Renteneintrittsalter ist am 01.06.2025 mit 65 Jahren erreicht.”

Ein Hinweis: Dieser Rentenantrittsrechner dient ausschließlich zur Ermittlung des möglichen Rentenbeginns bei Altersrenten und langjährig Rentenversicherten. Andere Rentenarten oder bestimmte Ergänzungen zur Altersrente werden hier nicht berücksichtigt. Das eingegebene Alter kann zwar beliebig sein, sollte jedoch vor dem Datum  01.01.2008 liegen. 

Die Voraussetzungen für die Altersrente

Grundsätzlich gilt, dass für den Anspruch auf die sogenannte Regelaltersrente bereits fünf Jahre Versicherungszeit genügen. Wenn Sie Ihre Rente ohne Kürzungen in voller Höhe genießen wollen, ist jedoch das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze die Voraussetzung. 

Seit 2012 wurde das Rentenalter stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben, damit die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben. Eine höhere Lebensqualität und daher eine längere Lebenserwartung bedeutet auch, dass die durchschnittliche Bezugszeit einer Rente gestiegen ist. Um 1960 wurde eine Altersrente im Schnitt 10 Jahre lang bezogen, heutzutage beziehen Rentner durchschnittlich 17 Jahre lang ein Ruhestandsgeld. Und diese Tendenz ist weiterhin ansteigend!

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der gesetzlichen Altersrente ist, dass Sie unbegrenzt dazuverdienen dürfen. Das ist bei anderen Formen der Ruhestandsrente nicht der Fall.

Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vor diesem gesetzlichen Antrittsalter eine Altersrente anzutreten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, früher in Rente zu gehen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Kürzungen in Kauf nehmen. Es gibt jedoch einige weitere Ergänzungen und Regelungen zur gesetzlichen Altersrente sowie andere Rentenformen. 

Früher in Rente durch Vertrauensschutz

Um in den Genuss der sogenannten Vertrauensschutzregelung zu kommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Die wesentlichste ist, Sie müssen zwischen 1948 und 1954 geboren worden sein. Weiters müssen Sie vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben. In diesem Fall können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin bereits mit 65 Jahren in die Regelaltersrente gehen. 

Die Altersgrenze 65 Jahre gilt auch für all jene, die nach 1947 und vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, Arbeitnehmer im Bergbau waren und Anpassungsgeld wegen Entlassung  bezogen haben. In beiden Fällen gibt es auch keinerlei Abschläge bei der Höhe der Rente.

Früher in Rente durch lange Versicherungsdauer

Langjährig Versicherte mit 35 und besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren können früher als mit 67 Jahren in Rente gehen. 

Ein Beispiel: Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist und 45 Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung, eine Tätigkeit oder entsprechende Berücksichtigungszeiten vorweisen kann, kann bereits mit 63 Jahren ohne Kürzung der Rente in den Ruhestand treten, das wäre der 1. Juli 2014. Für die Geburtsjahre nach 1953 gibt es eine sukzessive Anhebung dieser 63-Jahr-Schwelle mit 2 Monaten pro Geburtsjahr. Das bedeutet, dass Versicherte mit Geburtsjahr 1964 erst mit Erreichen des 65. Lebensjahres in den Genuss dieser Rentenart kommen können. Diese Art der Rente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie 35 Jahre versichert sind und Sie vor 1949 geboren wurden, liegt Ihre Altersgrenze bei 65. Sie können auch bereits mit 63 Altersrente beziehen, allerdings mit einem Abschlag von 7,2 Prozent. Für alle, die zwischen 1949 und 1963 geboren wurden, steigt die Altersgrenze stufenweise. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67. Wenn Sie die Altersrente ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, gibt es einen Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.

Vorzeitige Altersrente für Frauen

Für Frauen bis Geburtsjahrgang 1951 gibt es eine Möglichkeit, bereits mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, allerdings mit Abschlägen. Wird die Rente ab 65 bezogen, gibt es keine Abzüge. Voraussetzungen sind weiters 15 Jahre Versicherungszeit und mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr. 

Zur Versicherungsdauer zählen auch Phasen, in denen eine Sozialleistung bezogen, eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig gepflegt, Kinder erzogen oder Pflichtbeiträge aus aufgestockten Minijobs eingezahlt wurden. 

Vorzeitige Rente durch gesundheitliche Beeinträchtigung

Eine Altersrente für Schwerbehinderte kann bezogen werden, wenn diese bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen. Als Schwerbehinderte gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). Auch hier gilt die Regelung für Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz. 

Vertrauensschutz

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden und diese vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben und zu diesem Zeitpunkt auch bereits schwerbehindert waren, können Sie bereits ab 63 Jahren ohne Abschlag die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen. Für vor dem 1. Januar 1964 Geborene, die am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus erhielten, gilt dieselbe Regelung. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente vorzeitig bereits mit 60 in Anspruch nehmen. 

Altersrente für langjährig im Bergbau Beschäftigte

Die vorzeitige Altersrente nach 25 Jahren Arbeit unter Tage können Sie ab Ihrem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Angerechnet werden auch Zeiten, in denen Anpassungsgeld bezogen wurde und auch Ersatzzeiten, wie etwa in der knappschaftlichen Rentenversicherung und Untertagezeiten vor 1968. Neben dieser Altersrente kann auch dazuverdient werden, jedoch gelten individuelle dynamische Hinzuverdienstgrenzen.

Vertrauensschutz

Vor dem 1. Januar 1964 Geborene, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder der Knappenschaft bekommen, haben Vertrauensschutz und können auch mit 60 in Rente gehen. 

Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit und Altersrente

Die vorzeitige Altersrente bis Jahrgang 1951 wird von etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland in Anspruch genommen. Mindestalter ist 63 und Anspruch besteht, wenn Sie vor 1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre versichert sind und ab 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren und auch bei Beginn der Rente arbeitslos sind. Anspruch gibt es auch, wenn Sie mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben. In den letzte zehn Jahren vor Beginn der Rente müssen auch mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt worden sein.

Die Altersgrenze für die Altersrente ohne Abzüge ist 65 Jahre. Beim Antritt im 63. Lebensjahr gibt es Abschläge. Unter der Vertrauensschutzregelung kann diese Altersrente noch früher in Anspruch genommen werden.

Was sind Pflichtbeiträge?

Anrechenbare Pflichtbeitragszeiten für die Rente sind auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung und aus nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug sowie Wehr- und Zivildienst, ebenso Zeiten aus Minijobs. Die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr und Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege zählen zu den Berücksichtigungszeiten, die für von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden können.

Pflichtbeiträge durch den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe zählen allerdings nicht. Ebenfalls nicht angerechnet werden Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. 

Rente mit Versorgungslücken schließen

In der Regel haben die meisten Sparer ihre jeweilige Vorsorge für das Alter auf das 65. Lebensjahr und somit für das Rentenalter abgeschlossen. Fängt das Rentenleben aber erst mit 67 an, haben die Versicherten mindestens 2 Jahre an Beitragszahlung verschenkt und auch auf die damit resultierenden Zinsgewinne. Nach einer Umfrage liegt der Wunsch nach dem Rentenalter bei den meisten Deutschen, konkret bei 82% aller Befragten, bei 60 Jahren. Möchte man aber keine Abschläge riskieren, bleibt es nicht aus, dass man bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss. Geht man früher, muss man seine Einkommenseinbußen selbst auffangen. Dies ist mit Versicherungen möglich, um die sogenannten Versorgungslücken zu schließen. Das geht aber nur, wenn man eine solche private Vorsorge vorab abgeschlossen hat. 

Steuerschonend die Lücken schließen

Durch das Antrittsalter für den Ruhestand von 67 Jahren werden neue Versorgungslücken sichtbar. Diese zwingen die Arbeitnehmer dazu, ihre Verträge anzupassen. Es gibt genauso viele Handlungsmöglichkeiten wie es auch Versicherungen gibt, die den Sparern zu neuen Angeboten verhelfen. Zum Beispiel hat man die Möglichkeit, die Rentenversicherungen von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Das bringt aber wieder steuerliche Nachteile mit sich, da jede Verlängerung mit einer neuen Police bedacht wird. 

Eine weitere Alternative ist zum Beispiel, sich das Geld auszahlen zu lassen und dieses noch einmal für 2 Jahre anzulegen, bis man sein Rentenalter erreicht hat. Das raten zumindest viele unabhängige Versicherungsberater. Noch vorteilhafter ist es, wenn man beim Aufstocken der privaten Vorsorge ganz auf die Nutzung von Versicherungen verzichtet und dafür festverzinsliche Sparbriefe oder auch Fondssparpläne nutzt. So bleiben die Betreffenden flexibel und sie haben die Möglichkeit, Grauzonen des Gesetzesgebers zu umgehen und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Ganz besonders für die ältere Generation sind die Geldanlagen sehr viel rentabler, da sie die Abschlussgebühren der Versicherungen vermeiden können. Es bleibt nicht mehr sehr viel Zeit für die Ansparphasen, darum sind die Geldanlagen vorteilhafter.

Mit diesem Renteneintrittsalterrechner kann man daher nicht nur seinen Rentenantritt herausfinden, sondern man hat auch die Möglichkeit genau für dieses Datum eine Versorgungslücke zu schließen, damit man im Rentenalter auf nichts verzichten muss und seinen Lebensabend genießen kann. Mit guter Beratung kann man bereits in jungen Jahren unter den vielen Möglichkeiten für das individuelle Rentenantrittsdatum vorausplanen. 

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